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Der Freistaat stärkt die Kommunen bei der Kinderbetreuung

Bayreuth

22.08.2017
Der Freistaat stärkt die Kommunen bei der Kinderbetreuung

"Der Freistaat wird seine Kommunen beim Ausbau der Kinderbetreuung weiterhin bestmöglich unterstützen", sagt CSU-Landtagsabgeordnete Gudrun Brendel-Fischer, die daraufhin hinweist, dass die Mittel des Investitionsprogrammes des Bundes in Höhe von 178 Mio. Euro in voller Höhe zum Abruf bereitstehen, um neue Plätze zu schaffen. Zusätzlich wird der Freistaat die regulären Finanzausgleichsmittel zur Verfügung stellen und diese mit 35 % der zuweisungsfähigen Ausgaben über das Sonderprogramm verstärken.

Das bedeutet, dass eine Gemeinde mit durchschnittlicher Finanzkraft mit 85 % gefördert wird. Dabei können Krippen- und Kita-Plätze bis zum Schuleintritt in den Genuss kommen. Die Förderkulisse tritt rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft, Anträge müssen bis spätestens 31. August 2019 bei den Bezirksregierungen eingereicht werden. Bis 30. Juni 2022 müssen die Investitionen abgeschlossen sein.

Neben Neubauten sind Erhaltungsmaßnahmen, Ersatzbauten sowie Räume für die sogenannte Großtagespflege förderfähig, bei der mehrere Tagespflegepersonen Kinder betreuen.

Die stv. Fraktionsvorsitzende Brendel-Fischer weist darauf hin, dass zum kommenden Schuljahr im Bereich der offenen Ganztagsangebote an Grundschulen alle vorliegenden Anträge genehmigt wurden.

"Wir wollen in Bayern keinen verpflichtenden Ganztagsunterricht verordnen, wie er zuweilen aus Teilen der Wirtschaft immer wieder gefordert wird. Wir bieten ihn zwar aktuell an über 1.000 Schulen an, präferieren aber andere Modelle", so Gudrun Brendel-Fischer. Dabei verweist sie auf die positiven Erfahrungen mit dem offenen Ganztag, der eine Mindestpräsenz von zwei Nachmittagen vorsieht und stärker den flexiblen Wünschen der Eltern entgegenkommt. Zudem sollen die Horte erhalten werden, die seit Jahrzehnten hervorragende Arbeit in der Nachmittagsbetreuung von Grundschülern leisten.

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2017_057_Kinderbetreuung.pdf
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