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Diskussionen zum Polizeiaufgabengesetz und über die Datenschutzgrundverordnung

Diskussionen zum Polizeiaufgabengesetz und über die Datenschutzgrundverordnung

Bayreuth

24.08.2018
Über eine interessierte Zuhörer- und Diskutantenschar freute sich Landtagsabgeordnete Gudrun Brendel-Fischer und ihr Kollege Manfred Ländner, der Vorsitzende des Innenausschusses im Bayerischen Landtag.
 
Anlass für die Veranstaltung war für die Abgeordnete ein parlamentarischer Abend bei der Bayerischen Jungbauernschaft mit dem AK Jugend- und Gesellschaftspolitik. Dort war es hoch hergegangen, weil es zahlreiche Missverständnisse zum Polizeiaufgabengesetz gab.

Manfred Ländner erläuterte deshalb an konkreten Fallbeispielen, was es genau mit dem Begriff der abstrakten Gefahr auf sich hat, inwieweit der Datenschutz ein wichtiger Aspekt in der Polizeiarbeit geworden ist und vor allem wann, unter welchen Voraussetzungen, welcher Personenkreis wie lange in Gewahrsam genommen werden darf, natürlich nur mit richterlichem Beschluss. Auch die Mär, dass nun alle Polizeiinspektionen mit Handgranaten ausgestattet sind, wurde ausgeräumt.

Dass von der Nutzung der menschlichen DNA auch nur im äußersten Ausnahmefall und bei schwerwiegenden Delikten Gebrauch gemacht werden darf, war ein weiterer Nachfragepunkt.

Interessiert waren einige auch an der Datenschutzgrundverordnung und deren Konsequenzen für die ehrenamtlich getragenen Vereine. Hier konnte Gudrun Brendel-Fischer von der erfolgreichen Vorarbeit des Teams der Geschäftsstelle der Ehrenamtsbeauftragten und der guten Zusammenarbeit mit dem Landesamt für den Datenschutz berichten und Entwarnung geben. Sie verwies auf die Internetpräsenz www.ehrenamtsbeauftragte.bayern.de, auf der sich Informationen und Vordrucke finden, sowie auch die Telefonhotline 0981 53 1810.
 
2018_077_Manfred Ländner
2018_077_Manfred Ländner
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