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Durch die Reform des Vergaberechts können Planungsbüros aufatmen

Bayreuth

11.01.2016
Durch die Reform des Vergaberechts können Planungsbüros aufatmen

„Planungsbüros können aufatmen. Sie werden sich auch künftig im Wettbewerb behaupten können“, freuen sich Gudrun Brendel-Fischer, die stellvertretende CSU-Fraktionsvorsitzende im Bayerischen Landtag und Erwin Huber, Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie. Bei der Reform des Vergaberechts, das die Bundesregierung vereinfachen möchte, hatte sich die Landtagsinitiative der CSU-Fraktion erfolgreich durchgesetzt und damit den mittelständischen Planungsbüros in Bayern den Rücken gestärkt.

Ein erster Entwurf der Reform hatte vorgesehen, dass der Auftragswert von Planungsleistungen für ein Bauvorhaben zusammengerechnet werden soll. Dadurch würde in vielen Fällen der EU-Schwellenwert überschritten, ab dem Planungsleistungen europaweit ausgeschrieben werden müssen. „Für unsere kleinen bayerischen Planungsbüros mit selten mehr als zehn bis 15 Mitarbeitern eine zu aufwändige und teure Hürde“, erklären Gudrun Brendel-Fischer und Erwin Huber, die beide befürchtet hatten, dass dann nur noch Großbüros in den Ballungszentren zum Zug kommen. Der jetzige Entwurf orientiert sich wie von der Landtagsfraktion gefordert an der bisherigen Regelung, nach der die Auftragswerte bei der Berechnung der Leistungen getrennt berechnet werden. Die CSU-Landtagsfraktion unterstützt weiterhin das Ziel, die bisher in verschiedenen Regelwerken enthaltenen Vorschriften zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen oberhalb des Schwellenwertes in einer Verordnung zusammenzufassen.
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