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Grundgesetz feiert 70-jähriges Jubiläum

München/Bayreuth

08.05.2019
70 JAHRE GRUNDGESETZ: Nicht auf die Herkunft kommt es an, sondern darauf, mit welchen politischen und gesellschaftlichen Werten man sich identifiziert. / Schon allein deshalb ist die Vielehe ein No-Go. / Die Würde des Individuums und die Gleichberechtigung von Mann und Frau sind Grundpfeiler unserer Werteordnung.

Für die Bayerische Integrationsbeauftragte Gudrun Brendel-Fischer, MdL, ist das 70-jährige Jubiläum des Grundgesetzes, das am 8. Mai 1949 beschlossen wurde und zwei Wochen später in Kraft trat, ein besonderer Anlass, für die Wertevermittlung und ihre große Bedeutung im Rahmen der Integration zu werben: „Unser Grundgesetz steht für die Lehren aus einer historischen Katastrophe. Es ist weit mehr als das Erfolgsmodell eines freiheitlich-demokratischen Staatswesens. Es ist Teil unserer Identität, Teil unseres politischen und kulturellen Selbstverständnisses.“

„Bei aller Vielfalt in unserer Gesellschaft brauchen wir, so Brendel-Fischer, verbindende Leitlinien, auf die sich alle verständigen – ein inneres Band, das die Gesellschaft zusammenhält. Die unantastbare Würde des Menschen, Errungenschaften wie die Gleichbehandlung von Mann und Frau oder homosexueller Menschen, der unumstößliche Wert des Individuums, das Vorrang hat vor jeglichen Kollektivnormen, wie sie sich etwa aus familiären oder religiösen Bindungen ergeben – das alles gehört zu unserem gesellschaftlichen Grundkonsens, von dem wir auch nicht abrücken dürfen.“Vielehe ist für die Bayerische Integrationsbeauftragte daher ein No-Go. „Außerdem, erklärt Brendel-Fischer, würde das auch die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Mega-Aufgabe Integration drastisch nach unten treiben. Wir müssen eher das fördern, was uns verbindet und was uns zusammenwachsen lässt, als das, was uns trennt.“

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