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Initiativen im Nachgang des Volksbegehrens zur Artenvielfalt

Initiativen im Nachgang des Volksbegehrens zur Artenvielfalt

München

13.05.2019

Trotz einiger Ungereimtheiten hat die Staatsregierung das Volksbegehren zum Artenschutz angenommen und keinen alternativen Gesetzentwurf vorgelegt. Aber – und das war die Voraussetzung für unsere Zustimmung, gleichzeitig wurde ein Gesetzespaket geschnürt, das die zusätzlichen Umwelt-Maßnahmen, die notwendige wirtschaftliche Erträge der Landwirtschaft deutlich mindern, ausgleichen soll.

Berechtigterweise gibt es Unmut darüber, dass das Thema nach wie vor allein der Landwirtschaft aufgebürdet wird.

Noch hat Bayern und vor allem auch unsere Region bäuerliche, familiengeführte Betriebe. Deren Existenz zu sichern und deren Erweiterungsdruck zu stoppen, sowie ein reichgegliedertes Landschaftsbild zu erhalten, ist unser Ziel. Deshalb muss auch die Verbraucherbildung endlich in Angriff genommen werden. Mein langjähriges Ziel, endlich praktische Lerninhalte zur Alltagskompetenz an alle Schularten zu bringen, rückt näher.

Hier finden Sie die entsprechenden Informationen:

Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern

Zweites Gesetz zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern (Gesamtgesellschaftliches Artenschutzgesetz - Versöhnungsgesetz)

Maßnahmenkatalog zur Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern rasch umsetzen!

Position der CSU-Fraktion zum Volksbegehren „Rettet die Bienen“

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