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Staatliche Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen

München/Bayreuth

26.10.2016
Gudrun Brendel-Fischer, MdL:
Insgesamt 6.632.174 Euro - Stimmkreis profitiert von staatlichen Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen


Landtagsabgeordnete Gudrun Brendel äußert sich sehr zufrieden mit den erfolgten Bedarfszuweisungen durch den Freistaat Bayern und lobt gleichermaßen die Anstrengungen ihrer berücksichtigten Kommunen: "Bayern unterstützt die Kommunen im Stimmkreis dieses Jahr mit Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen in Höhe von 6.632.174,00 Euro". In die Landkreise Oberfrankens fließen insgesamt 10.200.000,00 Euro. Das Ergebnis der heutigen Sitzung des Verteilerausschusses bekam die Bayreuther CSU-Abgeordnete von Bayerns Finanzminister Dr. Markus Söder.

So werden die Gelder verteilt: 
Landkreis Bayreuth: 200.000,00 €
Stadt Creußen: 500.000,00 €
Gemeinde Emtmannsberg: 801.176,00 €
Stadt Hollfeld: 790.000,00 €
Gemeinde Kirchenpingarten: 254.400,00 €
Stadt Pegnitz: 60.000,00 €
Markt Schnabelwaid: 100.000,00 €
Gemeinde Seybothenreuth: 354.500,00 €
Stadt Waischenfeld: 1.570.000,00 €
Gemeinde Warmensteinach: 500.000,00 €
Markt Weidenberg: 1.502.098,00 €

Das Mittelvolumen von Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen hatte der Freistaat in diesem Jahr erneut um 30 Millionen Euro erhöht. Landesweit standen 150 Mio. Euro zur Verfügung, über deren Verwendung der Verteilerausschuss aus kommunalen Spitzenverbänden, Innen- und Finanzministerium zu entscheiden hatte.

Im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs werden auf Antrag neben den klassischen Bedarfszuweisungen seit 2012 Jahren auch so genannte "Stabilisierungshilfen" bewilligt.

"Für Bedarfszuweisungen gibt es in ganz Bayern unterschiedliche Gründe", erklärt Brendel-Fischer. "Rückläufige Bevölkerungsentwicklung, Sonderbelastungen oder länger andauernde Schwierigkeiten können darüber ausgeglichen werden". Als konkrete Beispiele nennt sie Ausfälle von Gewerbesteuer oder auch Hochwasserkatastrophen. "Das geht oft ganz schnell, dass eine Kommune plötzlich auf dieses Sondermittel des Freistaates angewiesen ist", sagt sie.

Stabilisierungshilfen sind demgegenüber Bedarfszuweisungen für strukturelle Härten, die ihren Ursprung in der Bevölkerungsentwicklung haben."

PDF-Datei

2016_049_Bedarfszuweisungen_Stabilisierungshilfen.pdf
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