Johannes Rieß, Gabriele Merz und Gudrun Brendel Fischer (von links) verfolgen die Abflussmessungen, die Dr. Martin Mörtl vom Wasserwirtschaftsamt und Kay Kuhlen von der Fachberatung für Fischerei des Bezirks Oberfranken in der Warmen Steinach in Weidenberg durchführen.
Foto: Stephan Herbert Fuchs
Vororttermin an der Schuhmühle in Weidenberg; Brendel-Fischer begleitet WWA Hof
Weidenberg
25.08.2020
Intransparenz, Mutmaßungen und Ungerechtigkeiten: Wenn das Wasserwirtschaftsamt bei Betreibern von Wasserkraftanlagen auftaucht, wird oft das Schlimmste befürchtet. Dabei hat die Behörde oft nur ein einziges Ziel: Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, die aus ökologischen Gründen die Durchgängigkeit für Fische vorsieht. Wie eine solche Abflussmessung und die Bestimmung des Mindestwassers abläuft, zeigten Mitarbeiter des für Bayreuth zuständigen Wasserwirtschaftsamtes Hof zusammen mit Behördenleiterin Gabriele Merz und der Landtagsabgeordneten Gudrun Brendel-Fischer bei einem Ortstermin an der Schuhmühle in Weidenberg.
Eigentümer Roland Rieß und Sohn Johannes erzeugen dort an einem Ausleitungskanal der Warmen Steinach Energie und speisen den Strom ins öffentliche Netz ein. Dafür hat er gehörig investiert. Allein das Gebäude mit der Turbine habe rund 300.000 Euro gekostet, dazu kamen weitere 40.000 Euro für die gesetzlich geforderte Nachrüstung des Rechens. Bis sich diese Investitionen auch nur ansatzweise rechnen, dauere es mindestens zehn Jahre. Die Schuhmühle ist eine von etwa einem Dutzend solcher Anlagen entlang der Warmen Steinach. Im Zuständigkeitsbereich des Wasserwirtschaftsamtes Hof gebe es über 100 dezentrale Wasserkraftanlagen, so der für den Landkreis Bayreuth zuständige Bauoberrat Boris Roth
Nun ist in der neuen Wasserrahmenrichtlinie gesetzlich festgeschrieben worden, wieviel Wasser im ursprünglichen Bachlauf verbleiben muss, dass dort weiterhin Fische leben können. „Es geht um die Fischdurchlässigkeit“, erläuterte Dr. Martin Mörtl vom Wasserwirtschaftsamt. Zielvorgabe der Wasserrahmenrichtlinie sei es, sämtliche Bachläufe entweder auf natürlichem Weg oder mittels Aufstiegshilfen durchgängig zu gestalten.
Bei der Messung selbst wird mit entsprechendem Gerät die Strömungsgeschwindigkeit ermittelt. Außerdem werden Gewässertiefen gefordert, in denen sich die Fische nicht nur aufhalten können, sondern in denen sie auch vorankommen. So muss laut Verordnung die Durchgängigkeit für Fische an mindestens 300 Tagen im Jahr möglich sein, so Dr. Mörtl. „Wir stellen fest, ob die Wassermenge ausreicht, damit der Fisch seinen Weg findet“, sagte der Biologe. Ist dies nicht der Fall, müsse die Turbine entsprechend umgestellt oder es müssten bauliche Maßnahmen ergriffen werden.
Mörtl stellte auch klar, dass derartige Abflussmessungen und Bestimmungen der Mindestwassermenge nur anlassbezogen stattfinden, also immer dann, wenn der Eindruck entsteht, dass etwas nicht stimmt. Schon allein aus personellen Gründen könne das Wasserwirtschaftsamt keine turnusmäßigen Untersuchungen durchführen.
Auf ein Miteinander zwischen den Betreibern von Wasserkraftanlagen und dem Wasserwirtschaftsamt setzt die Abgeordnete Brendel-Fischer. Im Zweifelsfall gelte es Kompromisse zu finden, so die Parlamentarierin, die regelmäßig die Arbeit der Verwaltung vor Ort begleitet. Bauoberrat Roth vom Wasserwirtschaftsamt bezeichnete den guten ökologischen Zustand aller Gewässer es als oberstes Ziel der Wasserrahmenrichtlinie, schließlich stünden 90 Prozent aller Fischarten in Bayern auf der Roten Liste und seien damit vom Aussterben bedroht.
Das Wasserwirtschaftsamt Hof ist für die Städte und Landkreise Bayreuth, Kulmbach, Hof und Wunsiedel zuständig. Es beschäftigt rund 100 Mitarbeiter vom Wasserbauarbeiter bis zum Chemiker und Biologen. Auch die Flussmeisterstelle in Bayreuth gehört dazu. Zum Aufgabenbereich gehören nach den Worten von Behördenleiterin Merz unter anderem der Ausbau und der Unterhalt von rund 500 Kilometern Gewässern erster und zweiter Ordnung, die Durchführung von wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren, die Beratung bei der Abwicklung wasserrechtlicher Förderungen sowie vor dem Hintergrund von zunehmenden Starkregenereignissen das Hochwassermanagement.